Immobilie verkaufen bei Trennung oder Scheidung
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft das größte Thema. Wir begleiten beide Seiten sachlich und diskret und sorgen dafür, dass alle Beteiligten dieselben Informationen haben.
Welche Möglichkeiten gibt es?
- Gemeinsam verkaufen: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös nach der vereinbarten Regelung aufgeteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Einer behält die Immobilie und zahlt den anderen aus.
- Vermieten und später entscheiden: Das kann eine Übergangslösung sein, wenn beide einverstanden sind.
- Teilungsversteigerung: Sie ist meist nur der letzte Weg, wenn keine Einigung möglich ist.
Warum eine gemeinsame Werteinschätzung hilft
Ob Verkauf oder Übernahme: Beide Seiten brauchen eine Grundlage, der sie vertrauen können. Unsere Einschätzung ist nachvollziehbar aufgebaut und wird beiden Partnern gleichermaßen erklärt.
Was Sie beachten sollten
- Gehört die Immobilie beiden Partnern, müssen auch beide dem Verkauf zustimmen.
- Bei einem laufenden Kredit sollten Sie die Bank frühzeitig einbeziehen. Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
- Fragen zu Steuern, zum Beispiel zur Spekulationsfrist, klären Sie am besten mit einem Steuerberater, Fragen zum Zugewinnausgleich mit einem Anwalt.
Hinweis: Wir sind Immobilienmakler und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern Notare, Anwälte oder Steuerberater aus unserem Netzwerk.
So unterstützen wir Sie

Wir schätzen Ihre Immobilie realistisch ein, beschaffen die Unterlagen, erstellen ein Exposé mit aussagekräftigen Fotos sowie einen modernen 3D-Rundgang und führen die Besichtigungen durch. Wir begleiten Sie zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe. Termine stimmen wir so ab, dass sich nicht beide Partner bei jeder Besichtigung begegnen müssen.
Mehr zu unseren Leistungen beim Verkauf finden Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen. Die einzelnen Schritte erklärt unser Ratgeber zum Ablauf eines Hausverkaufs.
Was unsere Kunden sagen
Gewissenhaft, professionell und nah am Menschen: So möchten wir arbeiten. Wie das bei unseren Kundinnen und Kunden ankommt, zeigen unsere Google-Bewertungen.
Häufige Fragen
Können wir verkaufen, bevor die Scheidung abgeschlossen ist?
Ja, wenn beide Eigentümer zustimmen. Wie der Erlös aufgeteilt wird, sollten Sie vorab klar regeln.
Kann einer von uns bis zum Verkauf in der Immobilie wohnen bleiben?
Das ist möglich. Den Übergabetermin an den Käufer legen wir gemeinsam im Kaufvertrag fest.
Was kostet mich der Makler als Verkäufer?
Das besprechen wir gern persönlich und transparent mit Ihnen.
