Vermietete Immobilie verkaufen
Sie möchten ein Mehrfamilienhaus, eine vermietete Eigentumswohnung oder eine andere Kapitalanlage verkaufen? Dabei gelten einige Besonderheiten, vor allem im Umgang mit den Mietern. Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkauf.
Was beim Verkauf mit Mietern gilt
- Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt in die bestehenden Mietverträge ein. Ihre Mieter müssen also nicht befürchten, wegen des Verkaufs ausziehen zu müssen.
- Vorkaufsrecht: Wurde eine Wohnung erst nach Beginn des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt, kann der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben.
- Besichtigungen: Termine in vermieteten Wohnungen stimmen wir rechtzeitig mit den Mietern ab.
Wie der Wert ermittelt wird
Bei vermieteten Immobilien spielen neben Lage und Zustand vor allem die Mieteinnahmen eine Rolle: Höhe der Mieten, Laufzeit der Verträge und mögliche Leerstände. Ob sich eher Kapitalanleger oder Selbstnutzer angesprochen fühlen, hängt von der Immobilie ab und fließt in unsere Vermarktung ein.
Diese Unterlagen werden gebraucht
- Mietverträge und eine aktuelle Mieterliste
- die letzten Nebenkostenabrechnungen
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Höhe des Hausgelds
- Grundrisse, Nachweise über Modernisierungen und, falls vorhanden, der Energieausweis
Fehlende Unterlagen beschaffen wir gern für Sie.
Hinweis: Wir sind Immobilienmakler und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern Notare, Anwälte oder Steuerberater aus unserem Netzwerk.
So unterstützen wir Sie

Wir schätzen Ihre Immobilie realistisch ein, beschaffen die Unterlagen, erstellen ein Exposé mit aussagekräftigen Fotos sowie einen modernen 3D-Rundgang und führen die Besichtigungen durch. Wir begleiten Sie zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe. Den Kontakt zu Ihren Mietern rund um die Besichtigungen übernehmen wir auf Wunsch für Sie.
Mehr zu unseren Leistungen beim Verkauf finden Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen. Die einzelnen Schritte erklärt unser Ratgeber zum Ablauf eines Hausverkaufs.
Was unsere Kunden sagen
Gewissenhaft, professionell und nah am Menschen: So möchten wir arbeiten. Wie das bei unseren Kundinnen und Kunden ankommt, zeigen unsere Google-Bewertungen.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Mietern Bescheid sagen?
Spätestens für Besichtigungen ja. Mieter müssen Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung in der Regel ermöglichen. Eine offene, frühe Information sorgt meist für ein gutes Miteinander.
Gilt beim Verkauf die Spekulationsfrist?
Bei vermieteten Immobilien kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Was kostet mich der Makler als Verkäufer?
Das besprechen wir gern persönlich und transparent mit Ihnen.
