Grundstück verkaufen

Sie möchten ein Baugrundstück, ein Garten- oder Wochenendgrundstück oder eine Gewerbefläche verkaufen? Bei Grundstücken kommt es auf andere Dinge an als bei einem Haus: Was darf dort gebaut werden, ist das Grundstück erschlossen, welche Rechte sind im Grundbuch eingetragen? Wir klären das gemeinsam mit Ihnen und übernehmen die Vermarktung.

Welche Grundstücke wir verkaufen

  • Baugrundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser
  • Garten- und Wochenendgrundstücke, auch mit Bungalow oder Gartenhaus
  • Gewerbegrundstücke sowie Hallen und Lagerflächen
  • in der Saale-Unstrut-Region auch Weinberge

Was den Wert eines Grundstücks bestimmt

  • Bodenrichtwert: Der Gutachterausschuss veröffentlicht für jede Lage einen Bodenrichtwert. Er ist ein guter Anhaltspunkt, ersetzt aber nicht den Blick auf das einzelne Grundstück.
  • Baurecht: Ob und wie gebaut werden darf, ergibt sich aus dem Bebauungsplan oder, wo es keinen gibt, aus der umliegenden Bebauung.
  • Erschließung: Sind Straße, Wasser, Abwasser und Strom vorhanden, und sind die Erschließungsbeiträge bereits bezahlt?
  • Größe, Zuschnitt und Lage: Ein gut geschnittenes Grundstück lässt sich meist besser bebauen und vermarkten.
  • Rechte und Lasten: Wegerechte, Leitungsrechte oder Baulasten können die Nutzung einschränken.

Besonderheiten bei Garten- und Wochenendgrundstücken

Hier lohnt sich ein genauer Blick: Welche Nutzung ist erlaubt, und sind vorhandene Bauten genehmigt? Häufig ist auf Wochenendgrundstücken kein dauerhaftes Wohnen vorgesehen. Manchmal steht ein Bungalow auch auf gepachtetem Land. Ob Sie Eigentümer des Grundstücks oder nur des Gebäudes sind, klären wir vorab anhand von Grundbuch und Verträgen.

Gewerbegrundstücke, Hallen und Lagerflächen

Bei Gewerbeflächen zählen vor allem Lage und Zufahrt, die erlaubte Nutzung laut Bebauungsplan und der Zustand vorhandener Gebäude. Käufer sind hier meist Unternehmen oder Investoren, die wir gezielt ansprechen.

Diese Unterlagen werden gebraucht

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
  • Bebauungsplan oder Auskunft der Gemeinde zur Bebaubarkeit
  • Nachweise über bezahlte Erschließungsbeiträge
  • falls vorhanden: Baugenehmigungen, Pacht- oder Nutzungsverträge

Fehlende Unterlagen beschaffen wir gern für Sie.

Steuern im Blick behalten

Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks weniger als zehn Jahre, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Das klären Sie am besten vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.

Hinweis: Wir sind Immobilienmakler und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern Notare, Anwälte oder Steuerberater aus unserem Netzwerk.

So unterstützen wir Sie

Matthias und Karsten Dumont bei einer Objektbesichtigung mit Tablet

Wir sehen uns das Grundstück vor Ort an, prüfen Baurecht, Erschließung und Unterlagen und ermitteln einen realistischen Angebotspreis. Wir präsentieren das Grundstück mit aussagekräftigen Fotos, sprechen passende Käufer an, führen die Besichtigungen durch und begleiten Sie bis zum Notartermin.

Mehr zu unseren Leistungen beim Verkauf finden Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen.

Was unsere Kunden sagen

Gewissenhaft, professionell und nah am Menschen: So möchten wir arbeiten. Wie das bei unseren Kundinnen und Kunden ankommt, zeigen unsere Google-Bewertungen.

4.9
Basierend auf 141 Bewertungen

Häufige Fragen

Kann ich ein großes Grundstück teilen und einzeln verkaufen?

Das ist oft möglich. Ob und wie, klären wir gemeinsam mit einem Vermessungsbüro und der Gemeinde, bevor die Vermarktung beginnt.

Verkaufen Sie auch Grundstücke mit altem Gebäudebestand?

Ja. Ob sich das Gebäude für Käufer eher zum Sanieren oder zum Abriss eignet, besprechen wir bei der Einschätzung vor Ort.

Was kostet mich der Makler als Verkäufer?

Das besprechen wir gern persönlich und transparent mit Ihnen.

Sprechen Sie mit uns